Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das steht schwarz auf weiß im Arbeitsschutzgesetz, genauer gesagt in Paragraph 5 ArbSchG. Klingt zunächst bürokratisch, ist in der Praxis aber eines der wichtigsten Instrumente, um Arbeitsunfälle zu vermeiden, Mitarbeitende zu schützen und sich als Unternehmen rechtlich abzusichern.