Fragen und Antworten:
Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit genauso rechtssicher wie eine interne?
Ja, vollständig. Das Arbeitssicherheitsgesetz erlaubt ausdrücklich die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Entscheidend ist, dass die Person die erforderliche Qualifikation besitzt, die Betreuungsleistungen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 entsprechen und die erbrachten Leistungen korrekt dokumentiert werden. Eine extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt dieselben gesetzlichen Anforderungen wie eine interne.
Wie viel kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße, der Branche, dem Gefährdungsniveau und dem vereinbarten Betreuungsumfang ab. Als grobe Orientierung: Je kleiner der Betrieb und je geringer das Gefährdungspotenzial, desto überschaubarer ist der Betreuungsaufwand und damit auch der Kostenrahmen. In jedem Fall ist eine externe Fachkraft für die meisten kleinen und mittleren Betriebe deutlich wirtschaftlicher als eine interne Lösung, wenn man Ausbildungskosten, Freistellungszeiten und laufende Fortbildungskosten gegenrechnet.
Muss ich als Arbeitgeber trotzdem etwas tun, wenn ich eine externe Fachkraft beauftrage?
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt beim Arbeitgeber, und die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb bleibt ebenfalls beim Arbeitgeber. Was die externe Fachkraft übernimmt, ist die fachkundige Unterstützung und Beratung. Sie als Arbeitgeber müssen erreichbar sein, an Begehungen und Besprechungen teilnehmen oder geeignete Vertreter benennen und die empfohlenen Maßnahmen umsetzen. Arbeitsschutz ist immer eine gemeinsame Aufgabe.
Wie oft kommt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betrieb?
Die Häufigkeit richtet sich nach den Mindesteinsatzzeiten der DGUV Vorschrift 2, die von Branche und Betriebsgröße abhängen. In manchen Fällen reichen wenige Stunden im Jahr für die Grundbetreuung aus, in anderen ist eine deutlich intensivere Begleitung notwendig. Zusätzliche Einsätze entstehen bei konkreten Anlässen wie der Einführung neuer Maschinen, baulichen Veränderungen, Arbeitsunfällen oder der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit auch Unterweisungen durchführen?
Ja. Die Unterstützung bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen ist eine der klassischen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die rechtliche Pflicht zur Unterweisung liegt beim Arbeitgeber, die fachliche Umsetzung kann durch die externe Fachkraft unterstützt oder übernommen werden. Gerade für Unterweisungen zu spezifischen Gefährdungen oder neuen Arbeitsmitteln ist die Unterstützung durch eine Fachkraft besonders wertvoll.
Was passiert, wenn sich die Arbeitsbedingungen im Betrieb ändern?
Veränderungen im Betrieb sind immer ein Anlass, die sicherheitstechnische Betreuung anzupassen. Neue Maschinen, neue Tätigkeiten, bauliche Umbauten, veränderte Abläufe oder neue Mitarbeitende erfordern eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls neue Unterweisungen. Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir in solchen Situationen als erste Anlaufstelle zur Verfügung, um gemeinsam zu klären, welche Maßnahmen notwendig sind und wie sie umgesetzt werden.
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Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragter
Anna Reiter
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragte