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29.05.2026

Fachkraft für Arbeitssicherheit extern beauftragen – so funktioniert es

Viele Unternehmen stehen irgendwann vor derselben Frage: Wer kümmert sich bei uns eigentlich um den Arbeitsschutz? Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen müssen. Die wenigsten kleinen und mittelständischen Betriebe haben jedoch eine solche Fachkraft fest angestellt. Die Lösung, die in der Praxis für die überwältigende Mehrheit dieser Unternehmen sinnvoll, legal und wirtschaftlich ist, lautet: eine Fachkraft für Arbeitssicherheit extern beauftragen. Was das bedeutet, was es kostet, was es leistet und wann es die richtige Entscheidung ist, erklärt dieser Beitrag.
Von: Hendrik Brexel
Person mit kariertem Hemd gestikuliert vor einem Laptop auf einem Holztisch, eine zweite Person im Hintergrund.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ausgebildete Fachperson, die den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung berät und unterstützt. Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst eine technische Grundqualifikation sowie eine spezifische sicherheitstechnische Ausbildung, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt sein muss. In Deutschland gibt es seit einigen Jahren auch das modernisierte Ausbildungsmodell SiFa 3.0, das stärker auf systemisches Denken und Beratungskompetenz ausgerichtet ist. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im Arbeitssicherheitsgesetz klar definiert. Sie unterstützt den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze, bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, bei der Planung von Arbeitsstätten und bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Sie führt regelmäßige Betriebsbegehungen durch, wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit und unterstützt bei Unterweisungen. Kurz gesagt: Sie ist die fachkundige Beratungsperson, ohne die ein systematischer Arbeitsschutz im Betrieb kaum funktioniert.

Intern oder extern: Was ist der Unterschied?

Wenn das Arbeitssicherheitsgesetz eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorschreibt, können Arbeitgeber diese Pflicht auf zwei Wegen erfüllen. Entweder wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter intern zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgebildet und mit dieser Funktion betraut. Oder der Betrieb beauftragt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die sicherheitstechnische Betreuung von außen übernimmt. Beide Wege sind gesetzlich anerkannt und gleichwertig, wenn sie korrekt umgesetzt werden. Die Entscheidung zwischen intern und extern hängt von mehreren Faktoren ab: der Betriebsgröße, der Branche, dem Gefährdungspotenzial, dem verfügbaren Budget und den internen Kapazitäten. Für die meisten kleinen und mittelständischen Betriebe ist die externe Lösung die wirtschaftlichere und praktischere Wahl.

Warum eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit die bessere Wahl sein kann

Der offensichtlichste Vorteil einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der wirtschaftliche. Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit muss zunächst ausgebildet werden, was Zeit, Geld und Personalkapazität kostet. Anschließend muss die Person regelmäßig fortgebildet werden, um auf dem aktuellen Stand der Vorschriften und Regelwerke zu bleiben. Dazu kommen Freistellungen für Betriebsbegehungen, Ausschusssitzungen und Dokumentationsaufgaben. Für Betriebe mit wenigen Beschäftigten ist dieser Aufwand schlicht nicht verhältnismäßig. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt hingegen ihre Qualifikation, ihr aktuelles Fachwissen und ihre Erfahrung aus verschiedenen Betrieben mit. Sie kennt die typischen Gefährdungsbilder in Ihrer Branche, weiß welche berufsgenossenschaftlichen Regelwerke für Ihren Betrieb relevant sind und hat ein Netzwerk aus Betriebsärzten, Behörden und Fachdienstleistern, das intern so nie aufgebaut werden könnte. Die externe Perspektive ist dabei kein Nachteil, sondern ein echter Mehrwert: Wer täglich in verschiedenen Betrieben unterwegs ist, erkennt Gefährdungen und Verbesserungspotenziale, die intern durch Betriebsblindheit übersehen werden. Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität. Die Einsatzzeit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird nach den tatsächlichen Anforderungen bemessen, die sich aus der DGUV Vorschrift 2 ergeben. Für kleinere Betriebe kann das bedeuten, dass ein paar Stunden pro Jahr ausreichen, um die gesetzliche Betreuungspflicht zu erfüllen. Für mittlere Betriebe mit höherem Gefährdungspotenzial ist eine intensivere Betreuung notwendig, die entsprechend vereinbart wird.

Die DGUV Vorschrift 2 und was sie für Ihren Betrieb bedeutet

Die DGUV Vorschrift 2 ist das zentrale Regelwerk, das festlegt, in welchem Umfang Unternehmen eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung benötigen. Sie unterscheidet verschiedene Betreuungsmodelle in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial der Branche. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten in vielen Branchen sieht die DGUV Vorschrift 2 ein sogenanntes Unternehmermodell vor, bei dem der Arbeitgeber selbst an einer Schulung teilnimmt und damit die Grundbetreuung abdecken kann. Ab einer bestimmten Betriebsgröße oder einem erhöhten Gefährdungsniveau ist jedoch die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtend, und zwar mit definierten Mindesteinsatzzeiten pro Jahr und Beschäftigtem. Die Einhaltung dieser Einsatzzeiten ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht. Wer bei einer Betriebsprüfung durch die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft nicht nachweisen kann, dass eine ordnungsgemäße sicherheitstechnische Betreuung stattgefunden hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die ihre Betreuungsleistungen korrekt dokumentiert, schließt diese Lücke vollständig.

Was eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Securus Arbeitsschutz konkret leistet

Wenn Sie uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragen, beginnt die Zusammenarbeit mit einem Kennenlerngespräch, in dem wir Ihren Betrieb, Ihre Branche, Ihre Gefährdungssituation und Ihre bisherige Sicherheitsorganisation verstehen. Auf dieser Basis entwickeln wir ein Betreuungskonzept, das Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt und gleichzeitig praktisch umsetzbar ist. Die regelmäßige Betriebsbegehung ist der Kern der sicherheitstechnischen Betreuung. Wir kommen zu Ihnen, schauen uns Ihre Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Abläufe an und dokumentieren unsere Feststellungen. Gefährdungen werden bewertet, Maßnahmen werden empfohlen und bei der nächsten Begehung auf ihre Wirksamkeit überprüft. Parallel dazu unterstützen wir bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen, bei der Durchführung von Unterweisungen, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und bei allen anderen Anlässen, die sicherheitstechnisches Fachwissen erfordern. Wir nehmen an Ihren Arbeitsschutzausschusssitzungen teil, unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden und stehen als feste Ansprechpersonen zur Verfügung, wenn kurzfristig Fragen oder Vorfälle auftreten. Das Ergebnis ist keine abstrakte Beratung, sondern ein spürbarer Unterschied in der Sicherheitskultur Ihres Betriebs.

Für welche Betriebe ist die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit besonders geeignet?

Die Antwort ist einfach: für die meisten. Konkret profitieren besonders Betriebe ohne eigene Sicherheitsfachkraft von einer externen Lösung, also Unternehmen im Handwerk, in der Pflege, in der Gastronomie und Hotellerie, in Büro und Verwaltung, in produzierenden Gewerben ohne Werkssicherheit sowie in sozialen Einrichtungen wie Kitas oder Beratungsstellen. Auch Betriebe, die ihre interne Fachkraft für Arbeitssicherheit verloren haben und eine Übergangslösung suchen, oder Unternehmen, die mit spezifischen Branchenanforderungen konfrontiert sind und externes Fachwissen benötigen, sind ideale Auftraggeber für eine externe Betreuung. Wir von Securus Arbeitsschutz betreuen Unternehmen in NRW aus verschiedenen Branchen, unter anderem aus dem Gesundheits und Pflegewesen, dem Baugewerbe und Handwerk, der Metallindustrie und der Energie und Wasserversorgung. Diese Branchenkenntnis ist kein Zufallsprodukt, sondern ein aktiv aufgebauter Vorteil für unsere Kunden.

Wie finden Sie die richtige externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nicht jede externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gleich. Es gibt Dienstleister, die Betreuungsleistungen im großen Stil anbieten und dabei mit hohem Kundendurchlauf und wenig persönlicher Kontinuität arbeiten. Es gibt Anbieter, die zwar günstig sind, aber bei spezifischen Branchenanforderungen an ihre Grenzen stoßen. Und es gibt Fachkräfte, die echte Beratung auf Augenhöhe bieten und als verlässliche Partner langfristig an Ihrer Seite stehen. Bei der Auswahl einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten Sie auf einige Punkte achten. Die Person oder das Team sollte eine anerkannte Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen können, Erfahrung in Ihrer Branche mitbringen, klare Aussagen zur Einsatzzeit und Dokumentation treffen können und bereit sein, sich mit Ihrem Betrieb wirklich auseinanderzusetzen, statt Standardlösungen zu liefern. Ein erstes Gespräch gibt Ihnen schnell ein Gefühl dafür, ob die Chemie stimmt und ob der Anbieter Ihren Betrieb wirklich versteht. Wir laden Sie ein, dieses Gespräch mit uns zu führen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie eine externe sicherheitstechnische Betreuung durch Securus Arbeitsschutz für Ihren Betrieb aussehen kann.

Über den Autor:

Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Brandschutz Beauftragter
Wir bieten Unternehmen in NRW eine moderne, praxisnahe und empathische sicherheitstechnische Betreuung – für mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und echte Entlastung.

Fragen und Antworten:

Ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit genauso rechtssicher wie eine interne?
Ja, vollständig. Das Arbeitssicherheitsgesetz erlaubt ausdrücklich die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Entscheidend ist, dass die Person die erforderliche Qualifikation besitzt, die Betreuungsleistungen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 entsprechen und die erbrachten Leistungen korrekt dokumentiert werden. Eine extern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt dieselben gesetzlichen Anforderungen wie eine interne.
Wie viel kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße, der Branche, dem Gefährdungsniveau und dem vereinbarten Betreuungsumfang ab. Als grobe Orientierung: Je kleiner der Betrieb und je geringer das Gefährdungspotenzial, desto überschaubarer ist der Betreuungsaufwand und damit auch der Kostenrahmen. In jedem Fall ist eine externe Fachkraft für die meisten kleinen und mittleren Betriebe deutlich wirtschaftlicher als eine interne Lösung, wenn man Ausbildungskosten, Freistellungszeiten und laufende Fortbildungskosten gegenrechnet.
Muss ich als Arbeitgeber trotzdem etwas tun, wenn ich eine externe Fachkraft beauftrage?
Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit liegt beim Arbeitgeber, und die grundsätzliche Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb bleibt ebenfalls beim Arbeitgeber. Was die externe Fachkraft übernimmt, ist die fachkundige Unterstützung und Beratung. Sie als Arbeitgeber müssen erreichbar sein, an Begehungen und Besprechungen teilnehmen oder geeignete Vertreter benennen und die empfohlenen Maßnahmen umsetzen. Arbeitsschutz ist immer eine gemeinsame Aufgabe.
Wie oft kommt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Betrieb?
Die Häufigkeit richtet sich nach den Mindesteinsatzzeiten der DGUV Vorschrift 2, die von Branche und Betriebsgröße abhängen. In manchen Fällen reichen wenige Stunden im Jahr für die Grundbetreuung aus, in anderen ist eine deutlich intensivere Begleitung notwendig. Zusätzliche Einsätze entstehen bei konkreten Anlässen wie der Einführung neuer Maschinen, baulichen Veränderungen, Arbeitsunfällen oder der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen.
Kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit auch Unterweisungen durchführen?
Ja. Die Unterstützung bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen ist eine der klassischen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die rechtliche Pflicht zur Unterweisung liegt beim Arbeitgeber, die fachliche Umsetzung kann durch die externe Fachkraft unterstützt oder übernommen werden. Gerade für Unterweisungen zu spezifischen Gefährdungen oder neuen Arbeitsmitteln ist die Unterstützung durch eine Fachkraft besonders wertvoll.
Was passiert, wenn sich die Arbeitsbedingungen im Betrieb ändern?
Veränderungen im Betrieb sind immer ein Anlass, die sicherheitstechnische Betreuung anzupassen. Neue Maschinen, neue Tätigkeiten, bauliche Umbauten, veränderte Abläufe oder neue Mitarbeitende erfordern eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls neue Unterweisungen. Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir in solchen Situationen als erste Anlaufstelle zur Verfügung, um gemeinsam zu klären, welche Maßnahmen notwendig sind und wie sie umgesetzt werden.

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Nutzen Sie das Kontaktformular für ein erstes Kennenlernen. Wir beantworten Ihre Fragen, klären den Bedarf – und zeigen Ihnen, wie moderne sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen aussehen kann.
Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragter
Anna Reiter
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragte