19.02.2026

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – sicher, rechtssicher & professionell

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das steht schwarz auf weiß im Arbeitsschutzgesetz, genauer gesagt in Paragraph 5 ArbSchG. Klingt zunächst bürokratisch, ist in der Praxis aber eines der wichtigsten Instrumente, um Arbeitsunfälle zu vermeiden, Mitarbeitende zu schützen und sich als Unternehmen rechtlich abzusichern. Das Problem: Viele Betriebe wissen zwar, dass sie diese Pflicht haben, aber nicht, wie sie sie sauber, vollständig und nachweisbar umsetzen sollen. Genau hier setzt die Entscheidung an, die Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen, statt sie intern irgendwie zusammenzuschustern.
Von: Hendrik Brexel
Hände halten eine offene braune Brieftasche voller Geldscheine über Dokumenten und einem Stift auf einem Schreibtisch.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung überhaupt?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse aller Gefährdungen, denen Ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein könnten. Dazu gehören physische Risiken wie Lärm, Maschinen oder Gefahrstoffe, aber auch psychische Belastungen wie Stress, Zeitdruck oder schwierige Arbeitsbedingungen. Auf Basis dieser Analyse werden konkrete Schutzmaßnahmen entwickelt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Ob Sie zwei Mitarbeitende haben oder zweihundert spielt dabei keine Rolle. Bereits ab dem ersten Beschäftigten greift die Pflicht. Zusätzlich fordert die DGUV Vorschrift 1 eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch persönliche Haftung bei Arbeitsunfällen.

Warum viele Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung intern scheitern lassen

Die Theorie ist bekannt, die Praxis sieht oft anders aus. In vielen kleinen und mittelständischen Betrieben fehlt schlicht die Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das Tagesgeschäft läuft auf Hochtouren, Personalengpässe sind an der Tagesordnung, und eine detaillierte Analyse aller Arbeitsbereiche und Tätigkeiten rückt immer weiter nach hinten. Dazu kommt das Fachwissen, das für eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung notwendig ist. Wer nicht weiß, welche Gefährdungskategorien es gibt, welche DGUV Regelwerke für die eigene Branche gelten und wie eine ordnungsgemäße Dokumentation aussieht, tappt schnell in rechtliche Fallen. Besonders in regulierten Branchen wie der Pflege, dem Baugewerbe oder der Metallindustrie gibt es branchenspezifische Anforderungen, die intern kaum abbildbar sind, wenn keine Fachkraft für Arbeitssicherheit im Haus sitzt. Genau das ist der Moment, in dem es Sinn macht, die Gefährdungsbeurteilung von einer externen Fachkraft erstellen zu lassen.

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: Was das konkret bedeutet

Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung von uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen lassen, beginnt der Prozess nicht mit Papierkram, sondern mit einem echten Blick auf Ihren Betrieb. Wir kommen zu Ihnen vor Ort, schauen uns Ihre Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel, Abläufe und Tätigkeiten genau an und nehmen alle relevanten Gefährdungen auf. Das Ergebnis ist keine Vorlage, die irgendwie zu irgendeinem Betrieb passt, sondern eine Dokumentation, die Ihren Betrieb widerspiegelt. Konkret läuft das so ab: Zunächst führen wir eine gründliche Betriebsbegehung durch und fotografieren relevante Bereiche für die spätere Dokumentation. Anschließend ermitteln und bewerten wir alle Gefährdungen systematisch nach den geltenden Vorschriften und DGUV Regeln. Auf dieser Basis entwickeln wir praxisnahe Maßnahmen, die tatsächlich umsetzbar sind und nicht nur auf dem Papier existieren. Die fertige Gefährdungsbeurteilung enthält eine vollständige, rechtssichere Dokumentation inklusive Handlungsempfehlungen und definierten Verantwortlichkeiten. Wichtig zu wissen: Die rechtliche Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt immer beim Arbeitgeber. Was wir als externe Fachkraft übernehmen, ist die fachkundige Unterstützung, Begleitung und Erstellung. Sie stellen damit sicher, dass die Beurteilung korrekt, vollständig und nachweisbar ist.

Wer ist zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet?

Kurze, klare Antwort: jeder Arbeitgeber. Unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Unternehmensform. Ob Pflegedienst, Handwerksbetrieb, Industrieunternehmen oder Kanzlei. Die Pflicht besteht, sobald Beschäftigte vorhanden sind. Auch für Auszubildende, Leiharbeitnehmer, Praktikanten und sogar für Personen, die sich nur vorübergehend im Betrieb aufhalten, muss die Gefährdungsbeurteilung entsprechende Berücksichtigung finden. Bestimmte Branchen stehen dabei unter besonderem Fokus der Aufsichtsbehörden. In der Pflege beispielsweise gibt es spezifische Anforderungen durch die BGW zum Schutz vor biologischen Gefährdungen, Hebe und Tragetätigkeiten sowie psychischen Belastungen. Im Baugewerbe gelten über die BG Bau besondere Vorgaben zu Absturzgefährdungen, Gefährdungen durch Maschinen und den Einsatz von Gefahrstoffen. In der Metallindustrie kommen Lärm, Vibrationen und der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen hinzu. Wer als externer Dienstleister mit Branchenkenntnissen kommt, bringt genau dieses spezifische Wissen mit.

Was kostet es, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen?

Das ist eine Frage, die uns häufig gestellt wird, und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf Ihren Betrieb an. Die Kosten richten sich nach der Betriebsgröße, der Anzahl der zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, dem Gefährdungspotenzial Ihrer Branche und dem Aufwand der Dokumentation. Gerade für kleinere Betriebe ist die externe Vergabe wirtschaftlich oft attraktiver als die interne Lösung, weil keine eigene Fachkraft eingestellt oder aufwändig fortgebildet werden muss. Was ebenfalls in die Rechnung gehört: die Kosten, die entstehen, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlt oder fehlerhaft ist. Bußgelder, Haftungsrisiken bei Arbeitsunfällen und der Imageschaden im Ernstfall können ein Vielfaches kosten im Vergleich zu einer professionell erstellten Gefährdungsbeurteilung. Die Investition in eine externe Fachkraft ist also keine Ausgabe, sondern eine Absicherung.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, das einmal erstellt und dann für immer in den Schrank gestellt wird. Sie muss regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Konkrete Anlässe für eine Aktualisierung sind neue Arbeitsmittel oder Maschinen, veränderte Arbeitsabläufe, neue Tätigkeiten, bauliche Veränderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsunfälle oder Beinaheunfälle sowie neue gesetzliche Anforderungen und DGUV Regeln. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten wir Sie nicht nur bei der Ersterstellung, sondern auch bei der laufenden Betreuung und regelmäßigen Aktualisierung. So bleibt Ihre Gefährdungsbeurteilung jederzeit aktuell, rechtssicher und belastbar.

Warum Securus Arbeitsschutz?

Wir sind Anna Reiter und Hendrik Brexel von Securus Arbeitsschutz aus NRW. Beide ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte, mit Erfahrung in verschiedenen Branchen von der Pflege über das Baugewerbe bis hin zur Industrie und Energieversorgung. Unser Ansatz ist bewusst anders als der vieler klassischer Anbieter. Wir kommen nicht als Kontrolleure. Wir kommen als Berater auf Augenhöhe, die Ihnen erklären, was warum notwendig ist, und die Lösungen entwickeln, die in Ihrem Betrieb auch wirklich funktionieren. Kein Fachchinesisch, keine Papierflut, keine Standardlösungen von der Stange. Dafür feste Ansprechpartner, klare Kommunikation und ein nachhaltiger Aufbau Ihrer Sicherheitsstrukturen, der Sie langfristig entlastet. Unser Einsatzgebiet liegt schwerpunktmäßig in NRW, also im Ruhrgebiet, Münsterland und Rheinland, in Ausnahmefällen auch bundesweit. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erfahren Sie, wie eine moderne, praxisnahe Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb aussehen kann.

Über den Autor:

Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Brandschutz Beauftragter
Wir bieten Unternehmen in NRW eine moderne, praxisnahe und empathische sicherheitstechnische Betreuung – für mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und echte Entlastung.

Fragen und Antworten:

Kann ich die Gefährdungsbeurteilung komplett an eine externe Fachkraft übergeben?
Sie können die Erstellung und fachliche Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen lassen. Die gesetzliche Verantwortung verbleibt dabei immer beim Arbeitgeber. Das bedeutet, Sie müssen in den Prozess eingebunden sein und die Ergebnisse kennen und anerkennen. In der Praxis bedeutet das gemeinsame Betriebsbegehungen und eine enge Abstimmung mit uns als Ihrer externen Fachkraft.
Ab wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Die Pflicht besteht ab dem ersten Beschäftigten im Unternehmen und ist in Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe, Solo-Selbstständige mit Mitarbeitenden oder bestimmte Branchen. Die Beurteilung muss zudem schriftlich dokumentiert werden.
Was passiert, wenn ich keine Gefährdungsbeurteilung habe?
Wer keine Gefährdungsbeurteilung vorweisen kann, riskiert zunächst eine Verwarnung durch die Arbeitsschutzbehörde, in weiterer Folge empfindliche Bußgelder. Schwerwiegender ist die haftungsrechtliche Konsequenz: Bei einem Arbeitsunfall, der auf fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung zurückzuführen ist, können Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden. Das ist ein Risiko, das sich schlicht nicht lohnt.
Wie lange dauert die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?
Das hängt von der Größe Ihres Betriebs und der Anzahl der Arbeitsbereiche ab. Für kleinere Betriebe kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Größere Unternehmen mit mehreren Standorten oder komplexen Tätigkeiten benötigen entsprechend mehr Zeit. In jedem Fall erhalten Sie von uns vorab eine klare Einschätzung zum Aufwand.
Muss die Gefährdungsbeurteilung branchenspezifisch sein?
Ja, unbedingt. Eine allgemeine Vorlage reicht nicht aus. Die Gefährdungsbeurteilung muss die spezifischen Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gefährdungen und Anforderungen Ihrer Branche widerspiegeln. Für Pflegedienste gelten andere Schwerpunkte als für Metallbetriebe oder Baufirmen. Genau hier liegt einer unserer Stärken: Wir kennen die branchenspezifischen Anforderungen der BGW, BG Bau, BGHM und BG ETEM und bringen dieses Wissen direkt in die Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung ein.
Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für Homeoffice Arbeitsplätze?
Ja. Seit der zunehmenden Verbreitung von mobilem Arbeiten und Telearbeit ist auch der häusliche Arbeitsplatz grundsätzlich Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass Arbeitgeber die Bedingungen am Telearbeitsplatz kennen und beurteilen müssen. Das kann über eine Besichtigung oder eine strukturierte Befragung der Mitarbeitenden erfolgen.

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Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragter
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