Wer keine Gefährdungsbeurteilung vorweisen kann, riskiert zunächst eine Verwarnung durch die Arbeitsschutzbehörde, in weiterer Folge empfindliche Bußgelder. Schwerwiegender ist die haftungsrechtliche Konsequenz: Bei einem Arbeitsunfall, der auf fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung zurückzuführen ist, können Arbeitgeber persönlich haftbar gemacht werden. Das ist ein Risiko, das sich schlicht nicht lohnt.