Fragen und Antworten:
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit ist der engere Begriff und bezeichnet primär technische und organisatorische Maßnahmen zur Unfallverhütung. Arbeitsschutz ist das umfassendere Konzept und schließt neben der Arbeitssicherheit auch den Schutz vor Berufskrankheiten, die Reduzierung von Gesundheitsbelastungen und die langfristige Erhaltung der Arbeitsfähigkeit ein. Im betrieblichen Alltag werden beide Begriffe häufig synonym verwendet, rechtlich und fachlich gibt es aber einen klaren Unterschied.
Welche Gesetze regeln Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Deutschland?
Die wichtigsten Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Ergänzt werden sie durch die DGUV Vorschrift 2, die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung und eine Vielzahl branchenspezifischer DGUV Regelwerke der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Für jedes Unternehmen gilt eine spezifische Kombination dieser Vorschriften, abhängig von Branche, Tätigkeiten und Gefährdungspotenzial.
Müssen auch kleine Betriebe Arbeitsschutz betreiben?
Ja, ohne Ausnahme. Das Arbeitsschutzgesetz gilt ab dem ersten Beschäftigten. Die DGUV Vorschrift 2 sieht zwar vereinfachte Betreuungsformen für Kleinstbetriebe vor, aber auch diese Betriebe müssen die Grundpflichten erfüllen, darunter eine Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung von Mitarbeitenden. Wer als Arbeitgeber diese Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall persönliche Haftung bei Arbeitsunfällen.
Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Das umfasst Betriebsbegehungen, die Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Entwicklung von Maßnahmenplänen, die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss, die Unterstützung bei Unterweisungen und die laufende Beratung bei neuen Gefährdungen oder veränderten Arbeitsbedingungen. Die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber, die fachliche Expertise liegt bei der Fachkraft.
Wie oft muss Arbeitsschutz im Betrieb überprüft werden?
Es gibt keine starre gesetzliche Frist für alle Maßnahmen. Grundsätzlich gilt: Gefährdungsbeurteilungen müssen aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen wesentlich verändern. Unterweisungen sind in der Regel mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen durchzuführen. Arbeitsschutzausschusssitzungen sind in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten vierteljährlich vorgesehen. Eine kontinuierliche Betreuung durch eine externe Fachkraft stellt sicher, dass all diese Intervalle eingehalten und dokumentiert werden.
Welche Branchen haben besonders strenge Anforderungen im Arbeitsschutz?
Besonders reguliert sind Branchen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Dazu gehören die Pflege und das Gesundheitswesen, das Baugewerbe und Handwerk, die Metallindustrie und Holzverarbeitung sowie die Energieversorgung und Infrastruktur. Für diese Branchen gibt es jeweils eigene DGUV Regelwerke der zuständigen Berufsgenossenschaften, die spezifische Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und die Qualifikation der betreuenden Fachkräfte stellen.
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Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragter
Anna Reiter
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragte