Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung in der Kita
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung in der Kita Pflicht?
Immer, sobald mindestens eine Person beschäftigt ist. Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz kennt keine Ausnahme für kleine Einrichtungen, Elterninitiativen oder Teilzeitkräfte. Auch Praktikantinnen, Auszubildende und Hauswirtschaftskräfte müssen erfasst sein. Fehlt die Dokumentation bei einer Prüfung durch Unfallkasse, Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde, drohen Anordnungen und Bußgelder.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung in der Kita aktualisiert werden?
Eine feste Frist gibt es nicht, wohl aber klare Anlässe. Dazu zählen Umbauten, neue Räume oder Gruppen, ein geändertes pädagogisches Konzept, neue Reinigungsmittel, ein Unfall oder Beinaheunfall sowie die Mitteilung einer Schwangerschaft. Viele Träger koppeln die Überprüfung zusätzlich an einen jährlichen Termin, damit die Beurteilung nicht über Jahre unverändert liegen bleibt.
Muss auch die psychische Belastung in der Kita beurteilt werden?
Ja. Psychische Belastungen sind seit 2013 ausdrücklich Teil jeder Gefährdungsbeurteilung. In Kitas gehören dazu Personalmangel, Dauerlärm, fehlende Pausen, Verantwortungsdruck und belastende Elterngespräche. Die Beurteilung erfasst die Arbeitsbedingungen, nicht die einzelne Person, und leitet daraus Maßnahmen ab, etwa bei Dienstplanung, Rückzugsmöglichkeiten oder Vertretungsregeln.
Welche Schuhe sind im Arbeitsschutz in der Kita vorgeschrieben?
Eine allgemeine Pflicht zu Sicherheitsschuhen gibt es in der Kita in der Regel nicht. Welche Schuhe geeignet sind, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Bewährt haben sich geschlossene, flache Schuhe mit rutschhemmender Sohle und festem Fersenhalt, die beim schnellen Aufstehen und auf nassen Böden sicheren Stand geben. Offene Hausschuhe und Pantoletten sind ein häufiger Sturzauslöser.
Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für die Kinder?
Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die Beschäftigten. Die Sicherheit der Kinder fällt unter die Aufsichtspflicht und die Vorgaben der Unfallversicherungsträger für Kindertageseinrichtungen. Weil viele Gefahrenquellen beide Gruppen betreffen, ist es sinnvoll, bei der Begehung beides gemeinsam zu prüfen und getrennt zu dokumentieren.
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Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragter
Anna Reiter
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragte