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02.10.2026

Gefährdungsbeurteilung Kita: Was Träger und Leitung wissen müssen

In einer Kita wird gehoben, gewickelt, getragen und getröstet, oft alles innerhalb einer Stunde und meist auf Knie oder Hockhöhe. Dazu kommen ein hoher Geräuschpegel, wiederkehrende Infekte und ein Personalschlüssel, der selten Luft lässt. Die Gefährdungsbeurteilung Kita macht diese Belastungen sichtbar und ist für jeden Träger Pflicht. Dieser Beitrag zeigt Dir, wer sie verantwortet, welche Gefährdungen hineingehören, was bei einer Schwangerschaft im Team gilt und warum die Checklisten der Unfallkassen allein nicht genügen.
Von: Hendrik Brexel
Erzieherin arbeitet kniend in Kinderhöhe, eine typische Belastung im Arbeitsschutz der Kita

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist nach Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Kitaträger Pflicht, ab der ersten beschäftigten Person.
  • Verantwortlich ist der Träger als Arbeitgeber. Er kann Aufgaben schriftlich an die Kitaleitung übertragen, die Gesamtverantwortung bleibt bei ihm.
  • Typische Schwerpunkte sind Lärm, Arbeiten in Kinderhöhe, Heben und Tragen, Infektionsgefahren, Hautbelastung und psychische Belastung.
  • Für Schwangere verlangt das Mutterschutzgesetz eine eigene Beurteilung, in der Kita vor allem wegen der Ansteckungsgefahr.
  • Checklisten der Unfallkassen helfen als Gerüst, ersetzen aber nicht die Beurteilung der eigenen Einrichtung.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung in der Kita?

Eine Gefährdungsbeurteilung in der Kita ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen pädagogische Fachkräfte, Küchenpersonal, Hauswirtschaft und Leitung bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Aus ihr werden Schutzmaßnahmen abgeleitet, umgesetzt und auf ihre Wirkung geprüft. Das Ergebnis wird dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben.
Wichtig ist der Blickwinkel: Die Beurteilung nach Arbeitsschutzgesetz betrifft die Beschäftigten. Die Sicherheit der Kinder, also kindgerechte Ausstattung, Spielgeräte und Aufsicht, ist ein eigenes Feld. In der Praxis lohnt es sich trotzdem, beides gemeinsam anzuschauen, weil viele Gefahrenquellen identisch sind. Eine lose Treppenkante gefährdet das Kind genauso wie die Erzieherin, die es gerade auf dem Arm trägt.
Arbeitssicherheit in der Kita ist dabei kein Sonderrecht. Für die Gefährdungsbeurteilung Kita gelten dieselben Grundpflichten wie in jedem anderen Betrieb, nur mit Gefährdungen, die man im Büro oder in der Werkstatt so nicht findet.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung Kita verantwortlich?

Verantwortlich ist der Träger der Einrichtung, denn er ist der Arbeitgeber. Das kann eine Kommune sein, eine Kirchengemeinde, ein Wohlfahrtsverband, ein freier Träger oder eine Elterninitiative. Der Träger kann einzelne Aufgaben schriftlich an die Kitaleitung übertragen, die Gesamtverantwortung und die Aufsichtspflicht über die Umsetzung behält er.
In der Praxis landet die Arbeit häufig bei der Leitung, oft ohne klare Übertragung und ohne die nötige Zeit. Das ist eine der häufigsten Schwachstellen: Niemand fühlt sich wirklich zuständig, und die Gefährdungsbeurteilung Kita bleibt beim Stand der Eröffnung stehen.
Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, hängt vom Träger ab. Je nach Organisationsform ist es die Unfallkasse des Landes oder eine Berufsgenossenschaft wie die BGW. Beide stellen Handlungshilfen bereit, beide können die Umsetzung prüfen.
Fachlich unterstützt wird der Träger durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt, die er nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bestellen muss. Gerade kleine Träger setzen dafür eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ein, die mehrere Einrichtungen betreut und die Anforderungen der Branche kennt.

Welche Gefährdungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung Kita?

Kitas vereinen Gefährdungen, die sonst in sehr unterschiedlichen Branchen auftreten: körperliche Belastung wie in der Pflege, Infektionsrisiken wie im Gesundheitswesen und einen Lärmpegel, den kaum ein Büro erreicht. Diese Schwerpunkte gehören in jede Gefährdungsbeurteilung Kita, sofern die Tätigkeiten in Deiner Einrichtung sie berühren:
  • Lärm in Gruppenräumen, Fluren und Bewegungsräumen, verstärkt durch hallende Räume ohne Schallschutz
  • Arbeiten in Kinderhöhe: Sitzen auf Kinderstühlen, Knien, Hocken und Bücken an niedrigen Tischen und Waschbecken
  • Heben und Tragen von Kleinkindern, Wickeln, Bewegen von Mobiliar und Spielgeräten
  • Infektionsgefahren durch engen Körperkontakt, Speichel, Windeln und wiederkehrende Kinderkrankheiten
  • Hautbelastung durch häufiges Händewaschen, Desinfektion und Arbeit mit Handschuhen
  • Stolpern und Stürzen über Spielzeug, auf nassen Böden und im Außengelände
  • Gefahrstoffe in Reinigungsmitteln, Desinfektionsmitteln und Bastelmaterial
Dazu kommt die psychische Belastung durch Personalmangel, Lärm, hohe Verantwortung und schwierige Elterngespräche. Sie ist seit 2013 Pflichtbestandteil jeder Gefährdungsbeurteilung und wird in Kitas besonders oft übersehen.

Gefährdungsbeurteilung Kita bei Schwangerschaft: Was gilt im Mutterschutz?

Das Mutterschutzgesetz verlangt, dass für jeden Arbeitsplatz beurteilt wird, ob Gefährdungen für schwangere oder stillende Frauen bestehen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob gerade eine Schwangere im Team arbeitet. Wird eine Schwangerschaft mitgeteilt, muss der Arbeitgeber die Beurteilung für diese Person konkretisieren und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen.
In der Kita steht dabei die Ansteckungsgefahr im Vordergrund. Kinderkrankheiten wie Ringelröteln, Windpocken oder Zytomegalie können in der Schwangerschaft gefährlich werden. Entscheidend ist deshalb der Immunstatus, den der Betriebsarzt im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge klärt.
Fehlt ein ausreichender Immunschutz, reichen die Konsequenzen von angepassten Tätigkeiten, etwa einem Wechsel in eine Gruppe mit älteren Kindern, bis zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot. Hinzu kommen Einschränkungen beim Heben und Tragen sowie bei Tätigkeiten mit häufigem Bücken.
Wer diese Fragen erst klärt, wenn die Schwangerschaft bekannt wird, verliert wertvolle Zeit. Eine vorbereitete Gefährdungsbeurteilung Kita legt vorab fest, welche Tätigkeiten unbedenklich sind und welche nicht.
Ergonomische Ausstattung für Erzieherinnen als Maßnahme der Arbeitssicherheit in der Kita

Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung in der Kita ab?

Die Gefährdungsbeurteilung folgt einem festen Kreislauf, der in sieben Schritten abläuft und danach regelmäßig von vorn beginnt. Entscheidend ist, dass das pädagogische Team einbezogen wird, denn die Beschäftigten kennen ihre Belastungen am genauesten. Eine Beurteilung, die nur am Schreibtisch der Leitung entsteht, übersieht zuverlässig die Hälfte.
  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen, also Gruppenräume, Krippe, Küche, Waschräume, Außengelände und Büro.
  2. Gefährdungen bei einer Begehung und im Gespräch mit dem Team ermitteln.
  3. Gefährdungen nach Schwere und Wahrscheinlichkeit bewerten.
  4. Maßnahmen festlegen, zuerst technische, dann organisatorische, zuletzt persönliche.
  5. Maßnahmen umsetzen und Zuständigkeiten mit Termin benennen.
  6. Wirksamkeit prüfen, etwa ob der neue Erwachsenenstuhl auch tatsächlich benutzt wird.
  7. Alles dokumentieren und bei Veränderungen fortschreiben.
Die Reihenfolge bei den Maßnahmen ist kein Formalismus. Schallschutzdecken wirken für alle und jeden Tag, ein Hinweis auf leisere Spielphasen nur, solange jemand daran denkt.

Reichen die Checklisten der Unfallkassen als Vorlage?

Die Checklisten der Unfallkassen und die DGUV Regel 102-602 "Branche Kindertageseinrichtung" sind ein gutes Gerüst. Sie zeigen, welche Gefährdungskategorien geprüft werden sollten. Die Beurteilung der eigenen Einrichtung ersetzen sie nicht, und eine unverändert abgeheftete Vorlage ist keine gültige Gefährdungsbeurteilung.
Der Grund liegt in den Unterschieden zwischen Einrichtungen. Ein Altbau mit hallenden Fluren hat andere Lärmprobleme als ein Neubau mit Akustikdecken. Eine Krippe mit vielen Wickelkindern hat andere körperliche Belastungen als ein Kindergarten mit Vorschulgruppen. Ein Waldkindergarten wiederum hat Gefährdungen, die in keiner Standardliste vollständig auftauchen.
Sinnvoll ist es, die Checkliste als Ausgangspunkt zu nehmen und jede Zeile an der eigenen Realität zu prüfen. Wer dafür intern keine Zeit oder Fachkenntnis hat, kann die Gefährdungsbeurteilung auch extern begleiten lassen. Wie das grundsätzlich abläuft, beschreiben wir im Beitrag Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.

Unterstützung für Deine Kita

Wir von Securus Arbeitsschutz begleiten Kitaträger und Einrichtungen in NRW bei der Gefährdungsbeurteilung Kita, von der ersten Begehung bis zur fortlaufenden Aktualisierung. Anna Reiter und Hendrik Brexel kommen in Deine Einrichtung, sprechen mit dem Team und entwickeln Maßnahmen, die im Kitaalltag tatsächlich funktionieren. Nimm Kontakt auf und lass uns in einem ersten Gespräch klären, wo Deine Kita steht.

Über den Autor:

Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit & Brandschutz Beauftragter
Wir bieten Unternehmen in NRW eine moderne, praxisnahe und empathische sicherheitstechnische Betreuung – für mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und echte Entlastung.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung in der Kita

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung in der Kita Pflicht?

Immer, sobald mindestens eine Person beschäftigt ist. Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz kennt keine Ausnahme für kleine Einrichtungen, Elterninitiativen oder Teilzeitkräfte. Auch Praktikantinnen, Auszubildende und Hauswirtschaftskräfte müssen erfasst sein. Fehlt die Dokumentation bei einer Prüfung durch Unfallkasse, Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde, drohen Anordnungen und Bußgelder.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung in der Kita aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht, wohl aber klare Anlässe. Dazu zählen Umbauten, neue Räume oder Gruppen, ein geändertes pädagogisches Konzept, neue Reinigungsmittel, ein Unfall oder Beinaheunfall sowie die Mitteilung einer Schwangerschaft. Viele Träger koppeln die Überprüfung zusätzlich an einen jährlichen Termin, damit die Beurteilung nicht über Jahre unverändert liegen bleibt.

Muss auch die psychische Belastung in der Kita beurteilt werden?

Ja. Psychische Belastungen sind seit 2013 ausdrücklich Teil jeder Gefährdungsbeurteilung. In Kitas gehören dazu Personalmangel, Dauerlärm, fehlende Pausen, Verantwortungsdruck und belastende Elterngespräche. Die Beurteilung erfasst die Arbeitsbedingungen, nicht die einzelne Person, und leitet daraus Maßnahmen ab, etwa bei Dienstplanung, Rückzugsmöglichkeiten oder Vertretungsregeln.

Welche Schuhe sind im Arbeitsschutz in der Kita vorgeschrieben?

Eine allgemeine Pflicht zu Sicherheitsschuhen gibt es in der Kita in der Regel nicht. Welche Schuhe geeignet sind, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Bewährt haben sich geschlossene, flache Schuhe mit rutschhemmender Sohle und festem Fersenhalt, die beim schnellen Aufstehen und auf nassen Böden sicheren Stand geben. Offene Hausschuhe und Pantoletten sind ein häufiger Sturzauslöser.

Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für die Kinder?

Die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz bezieht sich auf die Beschäftigten. Die Sicherheit der Kinder fällt unter die Aufsichtspflicht und die Vorgaben der Unfallversicherungsträger für Kindertageseinrichtungen. Weil viele Gefahrenquellen beide Gruppen betreffen, ist es sinnvoll, bei der Begehung beides gemeinsam zu prüfen und getrennt zu dokumentieren.

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Hendrik Brexel
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragter
Anna Reiter
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Brandschutz Beauftragte